Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung von Maschinen und Geräten
Bregtec GmbH Grabserstrasse 10 9473 Gams Schweiz
Stand: März 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverhältnisse über Maschinen, Geräte und Zubehör zwischen der Bregtec GmbH (nachfolgend «Vermieter») und dem Mieter. Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrags oder der Übernahme des Mietobjekts anerkennt der Mieter diese Bedingungen als verbindlich.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Angebote
Sämtliche Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Technische Angaben, Abbildungen, Gewichte, Massangaben oder Leistungsdaten dienen ausschliesslich der Orientierung und sind nicht verbindlich. Angebote haben eine Gültigkeit von 1 Monat ab Angebotsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters
- Unterzeichnung eines Mietvertrags
- oder durch die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter
Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietobjekts an den Mieter oder mit dem Versanddatum bei Lieferung. Die Mietdauer endet mit der vollständigen Rückgabe des Mietobjekts an den Vermieter. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters und ist rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen.
Mietpreise
- Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Mietvertrag.
- Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Nebenkosten wie Transport, Lieferung, Abholung, Reinigung oder zusätzliche Dienstleistungen werden separat verrechnet.
- Erfolgt der Transport des Mietobjekts durch den Mieter oder durch von ihm beauftragte Dritte, erfolgt dieser vollständig auf Risiko des Mieters.
- Der Mieter haftet für sämtliche Transport-, Lade- und Entladeschäden.
- Erfolgt der Transport durch den Vermieter, geht das Risiko mit der Übergabe des Mietobjekts an den Mieter auf diesen über.
Zahlungsbedingungen
- Privatkunden sowie Kleinkunden bezahlen grundsätzlich im Voraus.
- Bei Geschäftskunden kann nach erfolgreicher Bonitätsprüfung eine Rechnungsstellung erfolgen.
- Das Zahlungsziel beträgt in diesem Fall 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- Der Vermieter behält sich vor, jederzeit Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verrechnen.
Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietobjekts eine Kaution zu verlangen.
- Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt.
- Die Kaution dient zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere bei:
- Beschädigung des Mietobjekts
- Verlust oder Diebstahl
- fehlendem Zubehör
- übermässiger Verschmutzung
- verspäteter Rückgabe
Nach ordnungsgemässer Rückgabe und Prüfung des Mietobjekts wird die Kaution zurückerstattet.
Übergabe des Mietobjekts
Der Mieter bestätigt bei Übergabe des Mietobjekts mit seiner Unterschrift, dass:
- das Mietobjekt vollständig übergeben wurde
- das Gerät funktionsfähig ist
- sämtliches Zubehör vorhanden ist
Beanstandungen müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden.
Nutzung des Mietobjekts
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sachgemäss zu behandeln und ausschliesslich gemäss Herstellerangaben zu verwenden.
- Die Bedienung darf nur durch fachkundiges und entsprechend geschultes Personal erfolgen. Der Mieter stellt sicher, dass sämtliche Personen, welche das Mietobjekt bedienen, über die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.
- Der Mieter trägt die Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder Bedienung entstehen.
- Der Einsatzort des Mietobjekts darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht wesentlich geändert werden.
- Der Einsatz ausserhalb der Schweiz ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
- Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.
Wartung und Pflege
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäss zu pflegen. Notwendige Wartungs- oder Reparaturarbeiten dürfen ausschliesslich durch den Vermieter oder durch vom Vermieter autorisierte Fachpersonen durchgeführt werden.
Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer ausreichend gegen Schäden, Verlust und Diebstahl zu versichern, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Versicherung hat mindestens den vollen Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts abzudecken. Ein allfälliger Selbstbehalt der Versicherung geht vollständig zulasten des Mieters. Der Vermieter kann jederzeit eine Versicherungsbestätigung verlangen.
Schäden und Haftung
- Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietobjekt, die während der Mietdauer entstehen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind.
- Bei Verlust, Diebstahl oder irreparablem Schaden haftet der Mieter für den vollen Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts.
- Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch von ihm beauftragte Drittpersonen verursacht werden.
- Bei Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter umgehend zu informieren.
- Eine Kopie der Anzeige ist dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden zuzustellen.
Rückgabe des Mietobjekts
- Das Mietobjekt ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben.
- Das Mietobjekt muss sich in gereinigtem Zustand befinden.
- Bei übermässiger Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale gemäss aktueller Preisliste verrechnet werden.
- Fehlendes Zubehör wird zum aktuellen Ersatzpreis verrechnet.
Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angebrochenen Tag eine zusätzliche Tagesmiete gemäss aktueller Preisliste verrechnet. Der Vermieter behält sich vor, weitere Schäden oder Nutzungsausfälle geltend zu machen.
Prüfung nach Rückgabe
Die endgültige Prüfung des Mietobjekts erfolgt nach Rückgabe. Verdeckte Mängel oder Schäden können innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe geltend gemacht werden.
Rückforderungsrecht
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit zurückzufordern, wenn:
- der Mieter gegen Vertragsbedingungen verstösst
- Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen
- eine unsachgemässe Nutzung festgestellt wird
- eine Gefährdung des Mietobjekts besteht
In solchen Fällen ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zurückzugeben.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Datenschutz
Der Vermieter ist berechtigt, Personendaten des Mieters zur Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zu bearbeiten.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Buchs SG, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.