AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen «Mietmaschinen» der Bregtec GmbH

Die Bregtec GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet gemäss den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen, die der Mieter mittels seiner Unterschrift anerkennt. Stand: Februar 2025

1. Vermieter / Mieter

Vermieter: Bregtec GmbH Mieter: Die in der Bestellung an Bregtec GmbH genannte Rechtsperson. Die Rechtsperson muss durch eine zeichnungsberechtigte Person vertreten werden. Der Nachweis der Zeichnungsberechtigung kann durch einen Handelsregisterauszug oder eine schriftliche Vollmacht erfolgen.

2. Angebote

Sämtliche Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Alle dem Angebot beigefügten Dokumente und Unterlagen wie Zeichnungen, Bilder, Abmessungen, Gewichts- und Kapazitätsangaben sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Angebote haben eine Gültigkeit von 1 Monat ab Angebotsdatum. Eine Verlängerung bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

3. Auftragsannahme

Aufträge werden erst durch die schriftliche Annahme des Vermieters angenommen. Dies kann durch eine unterschriebene Bestätigung oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail erfolgen.

4. Falls kein schriftlicher Abschluss

Falls kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wird, kommt der Mietvertrag ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen zustande, spätestens mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder dessen bevollmächtigten Vertreter.

5. Mietdauer

a) Die Mietdauer beträgt maximal einen Monat ab Versanddatum/Abholdatum, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Mietzeit endet mit der vollständigen Rückgabe an das Lager des Vermieters. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Der Mieter muss spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Mietzeit eine Verlängerung beantragen. Erfolgt keine Verlängerung und wird das Mietobjekt nicht fristgerecht zurückgegeben, kann der Vermieter eine zusätzliche Tagesmiete gemäss der aktuellen Preisliste in Rechnung stellen. Der Vermieter behält sich zudem das Recht vor, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zurückzuholen.
b) Die Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und werden pro angefangenem Kalendertag berechnet. Für Kurzeinsätze können Umtriebspauschalen oder spezielle Kurzmiettarife anfallen. Preisänderungen gelten ausschliesslich für neue Mietverträge. Eine Anpassung laufender Verträge ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich.
c) Die Mietgebühr beginnt mit dem Tag des Versands des Mietgegenstandes bzw. bei Abholung durch den Mieter mit dem Tag der Abholung. Bei Vorreservierung beginnt die Mietdauer am in der Vorreservierung festgelegten Tag des Mietbeginns.
d) Die Mietzeit endet mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes am Bestimmungsort für die Rücklieferung, bei Grossgeräten mit dem Eintreffen der letzten Teilsendung, sofern nicht anders vereinbart.

6. Kündigung

Vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen aufgelöst werden, insbesondere wenn:
a) der Mieter mit der Bezahlung des Mietzinses in Verzug gerät und trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung mittels eingeschriebenen Briefes seinen Verpflichtungen binnen 14 Tagen nicht nachkommt;
b) der Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt oder entgegen den Herstellervorgaben genutzt wird;
c) die Wartung und Pflege des Mietgegenstandes vernachlässigt werden;
d) ohne Einwilligung des Vermieters einem Dritten Rechte, welcher Art auch immer, am Mietgegenstand eingeräumt werden;
e) der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Standort des Mietgegenstandes ändert;
f) nicht ausreichend geschultes oder fachkundiges Personal den Mietgegenstand bedient.

7. Miete, Preise und Zahlung

Die vereinbarte Miete ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Zahlbar netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Falls aufgrund technischer Notwendigkeit ein Ersatzgerät gestellt wird, können geringe Preisabweichungen entstehen. Der Mieter wird vorab informiert.

8. Nebenkosten/ Sonstige Leistungen

Die Miete versteht sich ohne Kosten für Ver- und Entladung, Transport und sonstige Dienstleistungen. Diese können separat vereinbart werden.

9. Versicherung der Mietobjekte

Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung für die Mietobjekte abzuschliessen, die den vollen Wiederbeschaffungswert abdeckt. Die Versicherungspolice ist dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.

10. Gewährleistung, Schadenersatz

Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

11. Haftung

Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

12. Rückgabe

Die Mietobjekte sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Falls dies nicht der Fall ist, wird eine Reinigungspauschale gemäss der aktuellen Preisliste verrechnet. Versteckte Mängel, die erst nach der Rückgabe festgestellt werden, können innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe geltend gemacht werden.

13. Recht, Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschliesslich Buchs. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.